In der Personaldatenbank sollen persönliche Informationen (z.B. Name, Wohnort, Rufnummer etc.), Arbeitszeit, Urlaub, Krankenzeit, Gehaltsabrechnungen, Details des Arbeitsvertrags (Einstellungsdatum, Gehalt etc.), Arbeitsort, Abteilung, Vorgesetzte sowie die bearbeiteten Projekte für alle Mitarbeiter erfaßt werden.
Die Mitarbeiter der Personalabteilung sollen dabei vollen Zugriff auf alle oben genannten Daten haben.
Alle weiteren Mitarbeiter haben nur Zugriff auf ihre eigenen Daten (das ist insbesondere wegen der Gehaltsdaten etc. wichtig). Jeder Mitarbeiter kann dabei seine persönlichen Daten wie Adresse, Projekte und Arbeitszeiten eintragen und ändern, alle weiteren Daten kann er nur lesen (Vorgesetzte, Gehaltsdaten etc.). Für andere Mitarbeiter sichtbar sind lediglich Informationen wie Name, Arbeitsort, Abteilung, Vorgesetzte und Projekte.
Die Mitarbeiter der Geschäftsführung bzw. die Projekt- oder Abteilungsleiter haben weiterhin die Möglichkeit, Statistiken über die Daten zu bilden (Arbeitszeit jedes Projekt etc.).
Gewisse Aufgaben wie das regelmäßige Anweisen der Gehälter sollen automatisiert werden können.
Alle Daten sind mindestens so lange verfügbar wie die durch sie beschriebenen Geschäftsprozesse laufen. Konkret bedeutet das, daß z.B. der Personaldatensatz eines Mitarbeiters solange existiert, wie er in der Firma beschäftigt ist, ggf. aber auch noch länger. Gleiches gilt in analoger Weise für Projektdaten etc.
Im Laufe der Zeit fallen erhebliche Mengen an Daten an, die alle in der zum Entwurfszeitpunkt der Datenbank festgelegten Struktur abgelegt werden.
Das Informationssystem ist in die informationsverarbeitenden Aktivitäten seiner Umgebung eingebunden, d.h., die Änderungen der realen Welt werden unmittelbar auf die Daten abgebildet. Beispiele wären:
Interne Integritätsbedingungen wären beispielsweise, daß es keine Mitarbeiter ohne eine zugeordnete Abteilung geben darf, oder daß eine Abteilung erst gelöscht werden darf, wenn alle Mitarbeiter in andere Abteilungen versetzt wurden. Ein anderes Beispiel wäre, daß keine projektbezogenen Arbeitszeiten eines Mitarbeiters gelöscht werden dürfen, wenn solange das Projekt noch läuft (auch wenn der Mitarbeiter die Firma verlassen hätte). Auch die ein- und ausgehenden Informationen (z.B. Änderungen der Abteilungshierarchie, Gehaltsüberweisungen) müssen diesen Bedingungen gehorchen.
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11-nov-1998 holm wegner |